Sachverständigenwesen

Die Handwerkskammer bestellt und vereidigt Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern. Im Bezirk der Handwerkskammer Münster sind circa 200 Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt.

 

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige vermittelt dem Gericht das für die Entscheidung des Rechtsstreits notwendige Fachwissen und unterstützt so im Rahmen von Gerichtsverfahren den Richter, ein gemessen an technischen Normen und handwerklichen Erfahrungen fachlich richtiges Urteil zu sprechen.

 

Bei Privatgutachten wird ein Sachverständiger zur Begutachtung eventuell Mängel oder Schäden aus handwerklichen Werkleistungen oder zur Prüfung einer Handwerkerrechnung herangezogen, um ein kostspieliges Gerichtsverfahren zu vermeiden und um zu einer für alle Beteiligten annehmbaren Regelung zu kommen.

 

Quelle: Handwerkskammer Münster

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